Einsatzdienst

Laut §2 (11) Tiroler Rettungsdienstgesetz ist die Wasserrettung in Tirol wie folgt definiert. „Die Wasserrettung umfasst die Bergung und die medizinische Erstversorgung verletzter, kranker oder sonst hilfsbedürftiger Personen aus Gefahrenlagen im Bereich von Gewässern sowie deren Beförderung bis zu einer für die Übergabe an eine Rettungseinrichtung geeigneten Stelle.“

Auf dieser Grundlage umfasst der Einsatzdienst der Österreichischen Wasserrettung in Tirol folgende Aufgabenbereiche.

Landeseinsatzleitung

Administrativ wird der Einsatzdienst in Tirol von der Landeseinsatzleitung des Landesverbandes Tirol geführt.

Die Landeseinsatzleitung untersteht direkt der Landesleitung und setzt sich wie folgt zusammen.

Folgende Aufgaben werden von der Landeseinsatzleitung übernommen.

Die Landeseinsatzleitung erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Landesleitung als oberste Instanz.

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